AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienprogramme

Vorbemerkung

Die Ferienprogramme, veranstaltet von Katrin Stark, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt, richten sich in der Regel an Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 Jahren, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt. Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Veranstalterin und dem gesetzlichen Vertreter des Kindes/der Kinder.

Für alle Personen außer der Veranstalterin, wird innerhalb dieser AGB, der Einfachheit halber, die männliche Form verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

§ 1 Verbindlichkeit der Anmeldung zum Ferienprogramm

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt online unter www.starke-ferien.de. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch personensorgeberechtigte Personen. Bei der Online-Anmeldung dürfen nur eigene Kinder angemeldet werden. Die Online-Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot dar. Die personensorgeberechtigten Personen erklären sich bei der Anmeldung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Mit dem Erhalt der per Email durch die Veranstalterin versandten Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zu Stande.

§ 2 Personengebundenheit der Buchung

Alle Buchungen sind an den konkreten Teilnehmer gebunden. Eine eigenmächtige Weitergabe des Teilnehmerplatzes an Dritte ist nicht gestattet. Das nach Buchung per Email erhaltene „Teilnehmerblatt“ ist ausgefüllt und von einer personensorgeberechtigten Person unterschrieben zum Feriencamp in Köln mitzubringen. Ohne ein, für den bestimmten Teilnehmer ausgefülltes und von einer personensorgeberechtigten Person dieses Teilnehmers unterschriebenes „Teilnehmerblatt“, ist eine Teilnahme am Ferienprogramm für den betreffenden Teilnehmer nicht möglich.

§ 3 Bezahlung des Feriencamps

Die vollständige Teilnahmegebühr für das jeweils gebuchte Ferienprogramm muss, unmittelbar bei der Anmeldung, mit den online angebotenen Bezahlmöglichkeiten an die Veranstalterin bezahlt werden.

Falls eine durch Dritte erfolgende, vollständige oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr, z.B. durch Sponsoren oder Förderung möglich ist, entstehen dadurch keine Rechte der Teilnehmer, auf vollständige oder teilweise Rückerstattungen der Teilnahmegebühr, gegenüber der Veranstalterin.

§ 4 Mitwirkungspflichten der personensorgeberechtigten Personen

  1. Die personensorgeberechtigte Person übergibt den Teilnehmer zu Beginn des Feriencamps, auf dem Vereinsgelände des Dünnwalder Turnvereins in Köln, an den zuständigen Betreuer, der damit gemäß §1, Abs. 4 Jugendschutzgesetz, zur erziehungsbeauftragten Person wird.
  2. Zur Sicherheit des Teilnehmers gibt die personensorgeberechtigte Person dem, für den jeweiligen Teilnehmer zuständigen Betreuer, vor Beginn des Ferienprogramms, folgende Informationen über den Teilnehmer, schriftlich auf dem, per Email erhaltenen „Teilnehmerblatt“ und quittiert diese mit ihrer/seiner Unterschrift:
  • Alle Informationen über besondere medizinische Bedürfnisse des Teilnehmers.
  • Alle Informationen über besondere pädagogische Bedürfnisse des Teilnehmers.
  • Ob der Teilnehmer den Weg zum und vom Ferienprogramm alleine geht, oder
  • wer den Teilnehmer, nach Vorlage eines Ausweises, von der Ferienbetreuung abholen darf.
  1. Die personensorgeberechtigte Person stattet den Teilnehmer für die Teilnahme an der Ferienbetreuung mit den, auf dem, nach der Buchung per Email erhaltenen, „Merkblatt“ aufgeführten Gegenständen zur Durchführung des Ferienprogramms aus.
  2. Die personensorgeberechtigte Person weist den Teilnehmer vor Beginn der Ferienbetreuung ausdrücklich darauf hin, dass er den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten hat und sich nicht aus deren Aufsicht entfernen darf.
  3. Die personensorgeberechtigten Personen haften für Schäden, die von den Teilnehmern schuldhaft verursacht wurden.
  4. Personensorgeberechtige, oder durch sie bevollmächtigten Personen müssen während des Ferienprogramms immer erreichbar sein.

§ 5 Rücktritt vom Ferienprogramm

Tritt der Teilnehmer vor Beginn der Ferienbetreuung zurück oder tritt er das Ferienprogramm nicht an, so verliert die Veranstalterin den Anspruch auf die Teilnahmegebühr. Stattdessen kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis des Ferienprogramms verlangen.

Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Ferienbetreuung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, mehr als 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms wird die Teilnahmegebühr, eventuell abzüglich vom jeweiligen Finanzdienstleister erhobenen Rücküberweisungsgebühren, erstattet.

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, zwischen 8 und 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms, behält die Veranstalterin eine Entschädigung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr ein.

Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, weniger als 8 Kalendertagen vor Beginn des Ferienprogramms, behält die Veranstalterin eine Entschädigung in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr ein.

Der Rücktritt von einem Ferienprogramm muss schriftlich über den Postweg erfolgen. Der Tag des Rücktritts ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

Bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme am Ferienprogramm durch den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 6 Umbuchung des Feriencamps

Umbuchungen sind Änderungen hinsichtlich des Termins, des Programminhalts oder des Ortes der Ferienprogramms, nach Vertragsabschluss. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Umbuchungen besteht nicht. Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung durch die Veranstalterin vorgenommen, kann ein Umbuchungsentgelt von 35,- € pro Umbuchung und Teilnehmer erhoben werden.

§ 7 Leistungen der Veranstalterin

Die Leistungen der Veranstalterin der Ferienprogramme ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Ferienbetreuung auf der Webseite „www.starke-ferien.de“, Flyern oder Plakaten, sowie aus den betreffenden Angaben der Buchungsbestätigung.

§ 8 Änderungen im Ferienprogramm

Die Veranstalterin hat das Recht zu jeder Zeit Änderungen am Ferienprogramm vorzunehmen. Die Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Inhalte der Ferienbetreuung oder einen bestimmten Veranstaltungsort innerhalb Kölns.

§ 9 Absage des Ferienprogramms durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Ferienprogramme abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Teilnehmer, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten, aus organisatorischen Gründen oder durch neue gesetzliche Vorgaben oder behördliche Beschlüsse aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen.

Sollte das gesamte Ferienprogramm ausfallen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Sollten nur einzelne Tage der Ferienbetreuung durch die Veranstalterin abgesagt werden müssen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr je nach Umfang der erbrachten Leistung. Hierfür wird die Teilnahmegebühr durch die Anzahl der Tage des Ferienprogramms geteilt um einen Tagessatz zu ermitteln. Für alle durchgeführten Tage der Ferienbetreuung wird der ermittelte Tagessatz einbehalten und für die bereits bezahlten, aber nicht mehr durchgeführten Tage komplett erstattet. Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung auf das (PayPal-)Konto von dem auch die Bezahlung bei Buchung der Ferienbetreuung erfolgt ist.

Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird der Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Ferienbetreuung über die Absage unterrichte und erhält wahlweise die Möglichkeit zu einer kostenlosen Umbuchung oder zur Rückerstattung der kompletten Teilnahmegebühr. Sollte eine Mindestteilnehmerzahl für eine bestimmte Ferienbetreuung bestehen, wird der Teilnehmer darüber in der Beschreibung des Ferienprogramms auf der Webseite, durch die Veranstalterin, informiert.

§ 10 Ausschluss von Teilnehmern aus dem Ferienprogramm

Sollte ein Teilnehmer den Ablauf der Ferienangebote massiv stören und/oder sich auch nach wiederholten Belehrungen, Ermahnungen und einer Auszeit, nicht an die Anweisungen der Betreuer halten, kann er durch die Veranstalterin von der weiteren Teilnahme am Ferienprogramm ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer muss dann von einer personensorgeberechtigen, oder durch sie bevollmächtigten Person, aus der Ferienbetreuung in Köln abgeholt werden. Bei mehrtägigen Ferienprogrammen kann ein Ausschluss für die gesamte Restdauer der Ferienbetreuung erfolgen. Die personensorgeberechtigten Personen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zu diesen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Bei vorzeitiger Abholung, sowie bei dauerhaftem Ausschluss aus dem Ferienprogramm erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

§ 11 Haftung

Bei allen angebotenen Ferienprogrammen handelt es sich um offene Angebote, das heißt die Veranstalterin übernimmt nur die Haftung für die Teilnehmer vor Ort und während der Durchführung des Ferienprogramms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der Teilnehmer zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Verlassen der Feriencamps sowie unerlaubtem Verlassen des Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.

Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die Veranstalterin aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin beruhen und keine Körperschäden zum Gegenstand haben, ist die Haftung der Veranstalterin bei Sachschäden je Teilnehmer und Ferienprogramm auf die Höhe des dreifachen Teilnahmebeitrags beschränkt.

Die Haftung der Veranstalterin für Angelegenheiten, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, ist ausgeschlossen.

§ 12 Sonstiges

Bitte beachten Sie unsere „Datenschutzerklärung und Datenschutzhinweise bei den Anmeldeunterlagen sowie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers kann jederzeit die Veranstalterin darüber in Kenntnis setzen, dass er keine (Email-)Benachrichtigungen mit Informationen über zukünftig angebotene Ferienprogramme mehr erhalten möchte. Die Veranstalterin stellt dann den Versand solcher Informationen an den gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers ein.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Köln.

Veranstalterin der Ferienprogramme

Die Veranstalterin der Ferienprogramme ist Katrin Stark, Limburger Straße 20, 50672 Köln, Telefon +49 (0) 173 – 35 84 503, Email: katrin@starke-ferien.de, Webseite: www.starke-ferien.de

Letzte Aktualisierung der AGB: Köln, den 28.12.2021, 16:30 Uhr